Premiere: Gemeinsamer Gottesdienst an Christi Himmelfahrt

Premiere: Gemeinsamer Gottesdienst an Christi Himmelfahrt

An Christi Himmelfahrt, dem 09. Mai 2024 um 10:30 Uhr, feiern wir, die Evangelischen Kirchengemeinden Albbruck-Görwihl, Laufenburg und Waldshut, zusammen einen Regio-Gottesdienst. Dieser findet in der Evangelischen Christuskirche in Albbruck statt (Schulstraße 11).
Gesucht: Kirchendienst

Gesucht: Kirchendienst

Wir suchen für unsere Evangelische Kirchengemeinde Albbruck-Görwihl zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Person (m/w/d) für den Kirchendienst. Die Aufgaben eines/er Kirchendiener/in umfassen die Begleitung unserer Gottesdienste.Pro Gottesdienst können 2,5 Stunden abgerechnet werden, zwei Einsätze...

Konzert zur Fastenzeit mit dem Corona Brass Ensemble am 17.03.2024

Konzert zur Fastenzeit mit dem Corona Brass Ensemble am 17.03.2024

Mit einem abwechslungsreichen Programm begeisterte das Corona Brass Ensemble die 120 Zuhörer in der evangelischen Kirche. Unter der Leitung von Herbert Gramsch musizierte das Ensemble Andreas Ebner (Horn), Inno Knapp (Trompete), Andrea Malzacher-Tröndle (Trompete), Gerald Mutter (Horn) und Gerbert Schmidt...

  • Stephanie Rüdiger–Nußbaumer
  • 21-03-2024 10:05:28
  • Hits 452
Rücktritt vom Amt des Kirchenältesten

Rücktritt vom Amt des Kirchenältesten

Günter Schmidt ist Anfang März aus persönlichen Gründen von seinem Amt als Kirchenältester der Evangelischen Kirchengemeinde Albbruck- Görwihl zurückgetreten. Fast drei Amtsperioden hat er im Kirchengemeinderat unserer Gemeinde mitgearbeitet. Er hat unserer Gemeinde viel von seiner Kraft, seinem...

Kirchensteuererlass bei Abfindungen

An alle betroffenen Mitarbeiter der Papierfabrik Albbruck:

Die Evangelische Kirche kann Kirchenmitgliedern die Hälfte der Kirchensteuer erlassen, die auf eine Abfindung entfällt. Der Erlass kann allerdings erst durchgeführt werden, wenn der Einkommenssteuerbescheid für das entsprechende Kalenderjahr vorliegt, weil erst dann die Höhe der Jahressteuer feststeht. Lediglich aufgrund des monatlichen Lohnsteuerabzuges können wir noch keinen Erlass aussprechen.

Zu gegebener Zeit wird dann lediglich eine vollständige Kopie des Einkommenssteuerbescheides benötigt. Besondere Formulare oder Anträge sind nicht notwendig. Wir berechnen dann der Erlassbetrag, teilen diesem dem Kirchenmitglied mit und weisen das zuständige Finanzamt an, den Betrag zu erstatten.

Für weitere Informationen können sich Betroffene direkt an den Evangelischen Oberkirchenrat wenden.

Kontakt:

Herr Bruch, Tel.: 0721 9175 709 oder Herr Maissenbacher, Tel.: 0721 9175 705

 Gottesdienst Livestream

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